| Bergbauplanung |
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Der Abbau eines Rohstoffes stellt einen Eingriff in Natur und Landschaft - aber ein aufgelassener Steinbruch stellt auch einen besonders geschützten Biotop nach § 18 ThürNatG dar! Im anspruchsvollen Wechsel- und Spannungsverhältnis dieser Betrachtungen erstellen wir Rahmenbetriebspläne und Sonderbetriebspläne zur „Wiedernutzbarmachung und Landschaftsgestaltung“ bzw. beurteilen die Eingriffssituation bei der Inanspruchnahme neuer (unverritzter) Flächen. |
Planungsbüro Dr. Weise
Kräuterstraße 4
99974 Mühlhausen
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