| Flora & Fauna |
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Zu den sogenannten Sondergutachten zählen insbesondere faunistische und floristische Datenerhebungen und vor allem die Interpretation ihrer Wechselwirkungen zum Projekt. Komplexe Bearbeitungen mehrerer Taxa konnten im Rahmen von Autobahnplanungen zur BAB A 38 und zur BAB A 71 übernommen werden. Regelmäßig sind Artenerfassungen auch immanenter Bestandteil unterschiedlicher Planungsaufgaben. Die Schwerpunkte liegen im Bereich von Vor- bzw. Verträglichkeitsprüfungen zu FFH-Gebieten bzw. zu EG-Vogelschutzgebieten. Seit Ende 2006 ist auch die Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SAP) von Vorhaben ein wesentlicher Bestandteil unserer Leistungen. Dies ist als unmittelbare Folge der strengen europarechtlichen Auflagen mit dem EUGH-Urteil vom Januar 2006 zu sehen.
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Planungsbüro Dr. Weise
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